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Anfechtung wegen Irrtums

См. также в других словарях:

  • Anfechtung — Bestreitung der Glaubwürdigkeit oder Gültigkeit * * * Ạn|fech|tung 〈f. 20〉 1. Anrufung des Gerichts gegen die Gültigkeit einer Rechtshandlung 2. Versuchung ● einer Anfechtung erliegen, standhalten; allen Anfechtungen zum Trotz * * * Ạn|fech|tung …   Universal-Lexikon

  • Anfechtung — Mittel, die Nichtigkeit eines mit gewissen Mängeln behafteten Geschäfts herbeizuführen. I. A. von Willenserklärungen(nach §§ 119 ff. BGB): 1. V.a. kann ein Vertrag wegen ⇡ Irrtums, ⇡ Drohung oder ⇡ arglistiger Täuschung angefochten werden. Die A …   Lexikon der Economics

  • Anfechtung — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… …   Deutsch Wikipedia

  • Anfechtung (Recht) — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… …   Deutsch Wikipedia

  • Testament [1] — Testament (lat., von testari, bezeugen, beurkunden), letzter Wille, bisher jede letztwillige einseitige Verfügung, in der jemand für den Fall seines Todes sich einen oder mehrere Erben ernennt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Stornorecht — Recht der Bank, irrige ⇡ Gutschriften (z.B. infolge Irrtums, Schreibfehlers etc.), für die kein entsprechender Auftrag vorlag oder Belastungen (Schecks, Lastschriften) mangels Deckung rückgängig zu machen (Stornierung). Das St. ist in den… …   Lexikon der Economics

  • Übermittlungsirrtum — Ein Übermittlungsirrtum kann entstehen, wenn man sich für die Übermittlung der Willenserklärung eines Botens (nicht Stellvertreter) oder einer Einrichtung (zum Beispiel der Post) bedient und auf dem Weg außerhalb der Sphäre des Erklärenden ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Falsa demonstratio — Fạlsa demonstratio   [lateinisch] die, , die fehlerhafte (objektiv unrichtige oder mehrdeutige) Ausdrucksweise bei der Willenserklärung. Die in einem Vertrag enthaltene Falschbezeichnung für das wirklich Gewollte ist unerheblich (falsa… …   Universal-Lexikon

  • Ausgleichsquittung — besondere Empfangsbekenntnis, aus dem neben der bestätigten Übergabe von Geldbeträgen oder Arbeitspapieren (⇡ Quittung) hervorgeht, dass der Arbeitnehmer hinsichtlich aller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (Lohn, Urlaub etc.) befriedigt ist. 1 …   Lexikon der Economics

  • Geschäftsgrundlage — Umstände oder Vorstellungen, die zur Grundlage, aber nicht zum Inhalt eines Vertrages wurden. Ein Irrtum über die G. kann zur ⇡ Anfechtung wegen ⇡ Irrtums berechtigen. Vgl. auch ⇡ Störung der Geschäftsgrundlage …   Lexikon der Economics

  • Interesse — I. Bürgerliches Recht/Handelsrecht:1. Begriff: Für den beim ⇡ Schadensersatz aus ⇡ Vertrag geltend zu machenden Unterschied zwischen der Vermögenslage des Geschädigten vor und nach dem schädigenden Ereignis. 2. Arten: a) Bisweilen, z.B. bei… …   Lexikon der Economics

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